Schutzstatus S wird nicht aufgehoben
Bern, 1.11.2023 - Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 entschieden. Erstmals hat er zudem ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen.