Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung an die Entwicklung der Telekommunikationstechnologie
Bern, 15.11.2023 - Drei Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) werden an technologische Entwicklungen, unter anderem die 5G-Technologie, angepasst. Die entsprechenden Verordnungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel ist, Lücken in der Fernmeldeüberwachung zu vermeiden, präzisere Positionsbestimmungen zu ermöglichen und weiterhin eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten.