Der Bundesrat bewilligt den Einsatz von E-Voting im Kanton Graubünden
Bern, 22.11.2023 - An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat dem Kanton Graubünden eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 8. März 2026. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 3. März 2024.