Der Bundesrat führt die Schutzklausel gegenüber Kroatien weiter
Bern, 22.11.2023 - An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Schutzklausel gegenüber Arbeitskräften aus Kroatien auch im nächsten Jahr anzuwenden. Es werden gleich viele Bewilligungen zur Verfügung stehen wie im Jahr 2023.