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Veröffentlicht am 22. November 2023

Effizientere Hilfe beim Schuldenabbau für Minderjährige und andere Versicherte

Bern, 22.11.2023 - Minderjährige können nicht mehr betrieben werden, weil ihre Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zur Prämienzahlungspflicht beschlossen. Diese Änderungen beinhalten auch, dass die Versicherer höchstens zwei Betreibungsverfahren pro Jahr und versicherte Person einleiten dürfen. Die Kantone können sich die Verlustscheine übertragen lassen und so effizienter gegen die Verschuldung der Versicherten vorgehen.