Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule: Inkrafttreten per 1. Januar 2024
Bern, 22.11.2023 - Mit der Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule soll die Aufsichtstätigkeit der Durchführungsstellen gestärkt und modernisiert werden. Die Verordnungsänderungen enthalten die nötigen Präzisierungen zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen und wurden einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen, die Verordnungsänderungen verabschiedet und das Inkrafttreten der Gesetzesänderung sowie der Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2024 beschlossen.