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Veröffentlicht am 29. November 2023

Energie: Bundesrat hält Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen im Winter 2023/24 bereit

Bern, 29.11.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage im Winter und Frühling 2023/24 gutgeheissen. Sie wird jedoch erst dann in Kraft gesetzt, wenn eine schwere Strommangellage unmittelbar droht. Mit Inkraftsetzung der Verordnung werden für diese Anlagen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung beziehungsweise die Betriebsstundenbeschränkung temporär aufgehoben.