Bürgenstock Resort: Bundesrat lehnt Befreiung von der Lex Koller ab
Bern, 1.12.2023 - Der Verkauf einzelner Residenzen der Bürgenstock Hotels AG liegt nicht im staatspolitischen Interesse der Schweiz. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 das Gesuch der Bürgenstock Hotels AG um Ausnahme von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller abgelehnt. Ob die Bürgenstock Hotels AG die Residenzen wie geplant verkaufen darf, muss daher im ordentlichen Bewilligungsverfahren geprüft werden.