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Veröffentlicht am 29. November 2023

Änderung der Eigenmittelverordnung zur Umsetzung der finalen Basel III Standards tritt 2025 in Kraft

Bern, 29.11.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) für Banken angenommen. Mit dieser Vorlage werden die vom internationalen Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) verabschiedeten finalen Basel III Standards in Schweizer Recht überführt. Die geänderte ERV tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.