Bund nimmt vorbeugende Leistungen gegen Brust- und Eierstockkrebs in den OKP-Leistungskatalog auf
Bern, 1.12.2023 - Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt ab 2024 die Kosten für die vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernung bei bestimmten Hochrisikogenen. Dies dient der Vorbeugung von Brust- und Eierstockkrebs bei Personen mit stark erhöhtem Risiko für diese Erkrankungen.