UVEK hebt den Rettungsschirm-Kreditrahmen der Axpo Holding AG auf
Bern, 4.12.2023 - Im Herbst 2022 hatte der Bund der Axpo Holding AG einen Kreditrahmen im Umfang von 4 Milliarden Franken gewährt. Die entsprechende Verfügung erfolgte zunächst im Rahmen einer Notverordnung und wurde danach in den Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für systemkritische Stromunternehmen («Rettungsschirm») überführt. Auf Gesuch der Axpo hat das UVEK diese Verfügung per 1. Dezember 2023 vollständig aufgehoben.