Genossenschaftsrecht hat sich bewährt
Bern, 8.12.2023 - Das geltende Genossenschaftsrecht hat sich grundsätzlich bewährt und entspricht nach wie vor den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht zum Revisionsbedarf im Genossenschaftsrecht, den er an seiner Sitzung vom 8. Dezember gutgeheissen hat. Er sieht deshalb keine Notwendigkeit für eine Totalrevision des Genossenschaftsrechts, schliesst punktuelle Anpassungen hingegen nicht aus.