WEKO: Auslegehilfe für den Automobilbereich
Bern, 7.12.2023 - Am 1. Januar 2024 tritt die Verordnung des Bundesrats über Abreden im Kraftfahrzeugsektor in Kraft. Darin reguliert der Bundesrat Teile von Handel und Service im Automobilbereich. Mit ihren Erläuterungen schafft die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Auslegehilfe für Unternehmen.