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Veröffentlicht am 8. Dezember 2023

Grundlagen für die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr bei schwerer Strommangellage

Bern, 8.12.2023 - Die Schweizerische Post soll auch bei länger andauernder Stromknappheit wenn immer möglich ihre Aufträge für die Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr aufrechterhalten. Kommt es jedoch aufgrund von angeordneten Stromsparmassnahmen zu Einschränkungen der Grundversorgung, so sollen der Post keine Sanktionen drohen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.