Besserer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt
Bern, 21.12.2006 - Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat am Donnerstag die neuen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Dieser Termin räumt den Kantonen die erforderliche Zeit für den Erlass ihrer Ausführungsbestimmungen ein.