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Veröffentlicht am 15. Dezember 2023

Bundesrat will digitalen Datenaustausch in den Sozialversicherungen verbessern

Bern, 15.12.2023 - In der 1. Säule sollen die Versicherten, die Behörden und andere Akteure Daten einfach und sicher elektronisch austauschen können. Der Bundesrat will deshalb die Durchführung von AHV, IV, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen digitalisieren. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) in die Vernehmlassung geschickt. Kernstück ist eine neue elektronische Sozialversicherungsplattform.