Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien – Gemeindeliste
Bern, 22.12.2023 - Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in Artikel 2 Buchstabe b) des Abkommens vom 23. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens, für die Anwendung von Ziffer i. der vorgenannten Bestimmung, in einer Verständigungsregelung die Liste der schweizerischen und italienischen Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb einer 20 km breiten Zone an der Grenze zum anderen Vertragsstaat liegt, vereinbart haben.