EU bestätigt angemessenen Datenschutz in der Schweiz
Bern, 15.1.2024 - Das Datenschutzrecht der Schweiz entspricht nach wie vor dem europäischen Standard. Dies hält die Europäische Kommission in ihrem Bericht vom 15. Januar 2024 fest. Personendaten können somit weiterhin ohne zusätzliche Garantien aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat in die Schweiz übermittelt werden. Dies ist für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz von grosser Bedeutung.