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Veröffentlicht am 24. Januar 2024

Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildner-innen und Berufsbildner

Bern, 24.1.2024 - Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 beschlossen, dass die Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und der Arbeitslosenversicherungs-verordnung (AVIV) rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft treten. So können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Falle von Kurzarbeit die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortsetzen.