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Veröffentlicht am 31. Januar 2024

Verwaltungsstrafrecht soll moderner und effizienter werden

Bern, 31.1.2024 - Das Verwaltungsstrafrecht soll weiterhin in einem Spezialgesetz geregelt werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Bestimmungen nicht ins Strafgesetzbuch (StGB) und in die Strafprozessordnung (StPO) zu überführen. Dem Modernisierungsbedarf des Verwaltungsstrafrechts will der Bundesrat mit einer Totalrevision des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes (VStrR) Rechnung tragen. So schlägt er insbesondere vor, das Verwaltungsstrafverfahren effizienter zu gestalten und der StPO anzugleichen. Er hat dazu an seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 10. Mai 2024.