Bilaterales Datenschutzrahmenwerk zwischen der Schweiz und den USA unterzeichnet

Bern, 09.12.2008 - Im Rahmen des Kooperationsforums Schweiz-USA für Handel und Investitionen wurde heute vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ein Briefwechsel zur Schaffung eines «U.S.-Swiss Safe Harbor Framework» unterzeichnet. Dieses bilaterale Datenschutzrahmenwerk vereinfacht die Übermittlung von personenbezogenen Daten von Unternehmen in der Schweiz zu Unternehmen in den USA. Neben den administrativen Erleichterungen für Unternehmen werden auch die Datenschutzrechte der betroffenen Personen gestärkt.

Da die Gesetzgebung der USA aus Sicht der Schweiz keinen angemessenen Datenschutz gewährleistet, müssen heute Unternehmen in der Schweiz mit Ihren Partnern in den USA einen Vertrag abschliessen, der einen angemessenen Datenschutz gewährleistet und diesen dem Eidgenössischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zur Prüfung vorlegen. Erst danach dürfen Personendaten an das Unternehmen in den USA übermittelt werden.

Das «U.S.-Swiss Safe Harbor Framework» vereinfacht diesen Prozess. Zukünftig können sich U.S. Unternehmen beim Handelsministerium der USA zur Einhaltung der im «U.S.-Swiss Safe Harbor Framework» festgehaltenen Datenschutzgrundsätze verpflichten und sich zertifizieren. Dadurch wird ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet und der personenbezogene Datentransfer zwischen Unternehmen in der Schweiz und den zertifizierten US-Unternehmen erleichtert. Die Europäische Gemeinschaft verfügt seit dem Jahr 2000 über ein vergleichbares Regime. 

Für Unternehmen in der Schweiz hat dieses Regime den Vorteil, dass sie mit zertifizierten U.S. Unternehmen weder einen Vertrag aushandeln, noch den EDÖB informieren müssen. Die Rechte der betroffenen Personen werden gleichfalls gestärkt. So sieht das «U.S.-Swiss Safe Harbor Framework» spezielle Konfliktlösungsgremien im Fall von Datenschutzrechtsverletzungen vor. Daneben kann in den USA die «Federal Trade Commission» bei schwerwiegenden und wiederholten Datenschutzverletzungen Massnahmen gegen zertifizierte Unternehmen ergreifen. 

Mit dem «U.S.-Swiss Safe Harbor Framework» haben der EDÖB und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit den USA eine Grundlage geschaffen, welche auf der einen Seite den Datentransfer zwischen den beiden Ländern erleichtert und auf der anderen Seite die Datenschutzrechte der betroffenen Personen stärkt. Dieses neue Rahmenwerk tritt demnächst in Kraft.


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Jean-Philippe Walter, EDÖB
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