Pressemitteilung der Eidgenössische Kommission gegen Rassismus / 15.01.2009

Bern, 15.01.2009 - Personenfreizügigkeit hat keinen Einfluss auf die Durchreise von Fahrenden

Bereits sind Anzeigen zur Abstimmung vom 8. Februar 2009 zur Personenfreizügigkeit mit hetzerischem Charakter gegen die Roma lanciert und diskriminierende Sonderlösungen für Fahrende propagiert worden. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) wendet sich entschieden gegen eine Stigmatisierung der Roma-Bevölkerung und der Jenischen, ob sesshaft oder fahrend.

Dass die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit eine vermehrte Durchreise von Fahrenden aus den beiden neuen Ländern Bulgarien und Rumänien bewirke, wird von Fachleuten des Bundes verneint. Dies vor allem deshalb, weil bulgarische und rumänische Staatsangehörige bereits seit 2004 ohne Visum in die Schweiz einreisen dürfen. Fahrende wie sesshafte Bürger dieser Länder dürfen sich schon heute für drei Monate in der Schweiz aufhalten. Festzuhalten ist, dass nur ca. 2 Prozent der Roma in Osteuropa fahrend leben. Von den Medien und der Bevölkerung kritisierte Phänomene wie die Zunahme von bettelnden Roma in den Schweizer Städten sind nicht erst jetzt aufgetreten. Diese können mit entsprechenden neuen Bestimmungen gelöst werden. Mit der Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt und der Abstimmung vom 8. Februar stehen sie nicht in direktem Zusammenhang. Sie sind aber ein Gradmesser für die Armut der Roma in den osteuropäischen Ländern. Die Schweiz tut gut daran, weiterhin Entwicklungsprojekte, welche die Lebensbedingungen der osteuropäischen Roma-Bevölkerung verbessern, zu fördern. Schweizerische und ausländische Fahrende sind durch den in der Schweiz herrschenden Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen betroffen. Nur in Graubünden (Domat/Ems) besteht ein grösserer Durchgangsplatz für ausländische Fahrende. Wegen des Fehlens grosser Durchgangsplätze machen einzelne Gruppen ausländischer Fahrender ohne Bewilligung auf Grundstücken Halt, die dafür nicht vorgesehen sind. Dies führt zu Konflikten mit der sesshaften Bevölkerung, die auch den schweizerischen Fahrenden schaden. Vermehrt sollen Plätze auf ehemaligen Armeegeländen entstehen, die in kantonalen Besitz übergehen – ein erster solcher Platz wird demnächst im Kanton St. Gallen eröffnet.


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