Die Europäische Kommission gegen Rassismus ECRI kritisiert Verunglimpfungen und mahnt besseren gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung an

Bern, 15.09.2009 - In ihrem Vierten Länderbericht zur Schweiz begrüsst ECRI das neue Ausländergesetz, die Einführung eines rekursfähigen Einbürgerungsverfahrens sowie die Integrationsbemühungen der Schweiz. ECRIs Hauptkritik gilt den Verunglimpfungen von Zugewanderten und religiösen Minderheiten sowie dem ungenügenden Diskriminierungsschutz. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR teilt diese Einschätzung und wird Ende 2009 eine Studie und Empfehlungen zum Ausbau des rechtlichen Schutzes publizieren.

ECRI stellt fest, dass in politischen Kampagnen zugewanderte Bevölkerungsgruppen angegriffen und politische Vorstösse mit xenophobem Unterton toleriert werden. Auch sei die Anwendung der Antirassismus-Strafnorm schwankend und es fehle der Justiz teilweise an der notwendigen Sensibilität in diesem Bereich, meint ECRI. Mit Besorgnis nahm die Europäische Kommission von den in den letzten Jahren erfolgten Angriffen auf die Strafnorm gegen Rassismus und die EKR Kenntnis. Als Verbesserungsmassnahme schlägt ECRI die Sensibilisierung von Polizei, Strafvollzugsbehörden, Anwälten und Richtern vor. Auch empfiehlt ECRI, die Bemühungen im Kampf gegen Rassismus im politischen Diskurs und in den Medien zu verstärken. Ein Hauptkritikpunkt im Vierten Länderbericht zur Schweiz betrifft den fehlenden Diskriminierungsschutz in wichtigen zivilen Lebensbereichen wie Arbeit und Wohnen. Häufigste Opfer sind dunkelhäutige Menschen, Muslime oder aus dem Balkan und der Türkei stammende Zuwanderer/-innen. Auch Fahrende, Jenische und Roma sind Stereotypisierungen und Benachteiligungen ausgesetzt. Die 2007 eingereichte Parlamentarische Initiative Rechsteiner (07.422) fordert ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, womit Artikel 8 der Bundesverfassung, der die Gleichbehandlung postuliert, konkretisiert würde. Auch der im Juni 2009 publizierte neuste Bericht der Tripartiten Agglomerationskonferenz TAK anerkennt den Bedarf nach einem Ausbau des Diskriminierungsschutzes. Die EKR wird Ende Jahr eine Studie publizieren, welche die heutigen gesetzlichen Mängel bezüglich des Diskriminierungsschutzes vertieft analysiert und Empfehlungen formuliert, die in die gleiche Richtung zielen.

 


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