Strengere Regeln für Minidrohnen

Bern, 13.11.2009 - Für Minidrohnen gelten in der Schweiz künftig strengere Regeln. Ab dem 1. Dezember sind Einsätze ferngesteuerter Modell-Fluggeräte ausserhalb der Sichtweite des Piloten bewilligungspflichtig. Grund für diese Massnahme des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sind Sicherheitsüberlegungen.

Bei Minidrohnen handelt es sich um ferngesteuerte Modell-Fluggeräte, deren Gewicht weniger als 30 Kilogramm beträgt. Bisher brauchte es für den Einsatz solcher Fluggeräte keine Bewilligung. Einzig Flüge in der Nähe von Flugplätzen sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt. Ferngesteuerte Fluggeräte über 30 Kilogramm benötigen dagegen eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

Seit geraumer Zeit sind auf dem Markt Minidrohnen erhältlich, deren Ausrüstung mit Kameras und Navigationsgeräten Flüge auch ausserhalb der Sichtweite des Piloten zulassen. Auf diese Weise verkehrende Drohnen können eine Gefahr sowohl für den Luftverkehr als auch Personen am Boden darstellen. Aus diesem Grund hat das UVEK eine Einschränkung erlassen und die Verordnung über die Luftfahrzeuge besonderer Kategorien angepasst.

Neu ist der Betrieb ferngesteuerter Modell-Fluggeräte nur noch erlaubt, sofern der Pilot direkten Sichtkontakt zum Fluggerät hat. Wer Minidrohnen ausserhalb der eigenen Sichtweite einsetzen will, benötigt dafür künftig eine Bewilligung des BAZL. Voraussetzung für eine solche ist der Nachweis, dass die Sicherheit der vorgesehenen Flugoperation gewährleistet ist. Die neue Regelung tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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