Lückenhafter Schutz für Opfer von rassistischer Diskriminierung

Bern, 23.02.2010 - Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR benennt Mängel des Rechts in der Gewährleistung des Schutzes vor rassistischer Diskriminierung. Sie fordert klares Bekenntnis der Politik zu einer wirksamen Anti-Rassismus-Politik

Die schweizerische Rechtsordnung weist in der Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung viele Mängel auf. Zwar existiert ein strafrechtliches Verbot zur Bekämpfung von Diskriminierung. Straftaten von Rechtsextremen, persönliche Beleidigungen und der Vertrieb von Pamphleten durch einzelne Personen werden damit gut erfasst. Rassismus ist aber ein gesamtgesellschaftliches Problem. Insbesondere im Privatrecht und im Verwaltungsrecht fehlt es an ausdrücklichen Verboten rassistischer Diskriminierung. Tagtäglich werden Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrer ethnischen Herkunft beispielsweise bei der Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche oder beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen benachteiligt. Gerade in diesen institutionellen Bereichen bleibt das bestehende Recht oft wirkungslos. Der schweizerische Gesetzgeber ist in Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen gehalten, das Recht so auszugestalten, dass es den von Diskriminierung betroffenen Menschen wirksamen Schutz bietet.Die EKR publiziert heute ihre Stellungnahme «Recht gegen rassistische Diskriminierung. Analyse & Empfehlungen». Sie analysiert das bestehende Recht auf seine Tauglichkeit zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung. Gestützt auf die Analyse der heute bestehenden Rechtslage hat die EKR zehn aufeinander abgestimmte Empfehlungen erarbeitet. Diese lehnen sich auch an Erfahrungswerte in den Bereichen der Frauen- und der Behindertengleichstellung an. Insbesondere empfiehlt die EKR dem Gesetzgeber, privatrechtliche und aufsichtsrechtliche Verbote rassistischer Diskriminierung zur Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Privaten zu erlassen. Zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung von Diskriminierungsverboten sind Beratungsstrukturen, Ombudsstellen und Schlichtungsstellen zu stärken beziehungsweise aufzubauen.


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