Der Hitlergruss bleibt in der Schweiz erlaubt – Die Gründe des Bundesrats dafür sind nicht stichhaltig

Bern, 07.07.2010 - Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR und die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus erachten es als folgenschwer, dass das lange geplante Verbot von Hakenkreuz und Hitlergruss vom Bundesrat nicht eingeführt wird. Sie kritisieren die bundesrätliche Begründung, ein Verbot rassistischer Symbole sei nicht umsetzbar. EKR und GRA werden sich weiterhin für ein Verbot einsetzen, damit die Schweiz nicht zum europäischen Hort rechtsextremer Materialien wird.

Der Hitlergruss, das Hakenkreuz und andere rechtsextreme Symbole dürfen in der Schweiz weiterhin gezeigt bzw. gehortet und verkauft werden. Ein Verbot von rechtsradikalen und Neo-Nazi-Zeichen, Gesten und Emblemen sei schwierig umzusetzen, meinte eine Minderheit von Vernehmlassern. EKR und GRA kritisieren den Entscheid des Bundes, dieser Argumentation gegen die befürwortende Mehrheit der Vernehmlasser zu folgen. Für jedes Gesetz muss sich erst eine gerichtliche Praxis entwickeln, wie dies im Fall der Rassismus-Strafnorm die von der EKR publizierte Urteilssammlung eindrücklich nachweist ( http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen ). EKR und GRA werden sich deshalb weiterhin für ein Verbot einsetzen.

Ein rechtsradikaler Massenaufmarsch hat am 1. August 2000 die Schweiz aufgeschreckt. In der Zwischenzeit wurde ein Bundesratsmitglied auf dem Rütli gedemütigt, und eine Bundespräsidentin musste an der Nationalfeier Sonderschutz in Anspruch nehmen, der von privater Seite bezahlt wurde. Ausländische Neonazis weichen auf die Schweiz aus, weil hier ein grösserer rechtlicher Freiraum bezüglich rechtsextremer Materialien besteht. All dies ist in der Chronologie “Rassismus in der Schweiz“ der GRA festgehalten ( http://chronologie.gra.ch ).

Zutiefst bedauerlich ist es also, dass dies mit dem am 30. Juni 2010 erfolgten Bundesratsentscheid nun so bleiben wird. Das Zögern bei der Verbesserung des Schutzes gegen Rechtsextremismus in der Schweiz fällt im Vergleich zu den stetigen Verschärfungen im Ausländer- und Asylrecht und den Anstrengungen der Nachbarländer, die Gesetzgebung gegen Rechtsradikalismus zu verstärken, besonders negativ auf.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus

Prof. Georg Kreis, Präsident
Tel. 061 317 97 57
Doris Angst, Geschäftsführerin
Tel. 031 324 12 83

GRA Fondation contre le racisme et l’antisémitisme

Dr. Ronnie Bernheim, président
Tél. 079 662 66 50
Dr. Michael Chiller-Glaus, directeur
Tél. 043 344 48 22



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