WEKO untersucht Behinderung von Online-Shops

Bern, 16.09.2010 - Am 15.09.2010 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Untersuchung wegen Behinderung des Online-Handels mit Haushaltsgeräten eröffnet. Die Untersuchung soll zeigen, ob die Behinderung von Produktverkäufen über Online-Shops gegen das Kartellgesetz verstösst. Zum ersten Mal untersucht die WEKO damit Beschränkungen des Online-Handels. Die Ergebnisse sollen über die Branche hinaus grundsätzliche Kriterien für den Online-Handel festlegen.

Die Untersuchung richtet sich vorerst gegen die Electrolux AG und die V-Zug AG. Die Electrolux AG hat ihren Händlern den Verkauf von Produkten über Online-Shops gänzlich untersagt. Die V-Zug AG hat ihren Händlern diesbezüglich gewisse Auflagen gemacht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Untersuchung gegen andere Unternehmen der sogenannten Weisswarenbranche ausgeweitet wird.

Das Sekretariat der WEKO hatte aufgrund von Anzeigen von Händlern eine Vorabklärung eröffnet. Diese hat Anhaltspunkte dafür geliefert, dass Behinderungen von Produktverkäufen über Online-Shops unzulässige Wettbewerbsabreden darstellen könnten. Gemäss der am 28.06.2010 veröffentlichten Vertikalbekanntmachung der WEKO muss es Händlern prinzipiell möglich sein, das Internet zu nutzen und Online-Bestellungen von Kunden nachzukommen.

Die Electrolux AG und die V-Zug AG haben ihre Bereitschaft bereits vorab signalisiert, im Rahmen der Untersuchung die grundsätzlichen Kriterien für den Online-Handel mit dem Sekretariat der WEKO einvernehmlich zu erarbeiten.

 



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