Buchpreisbindung fördert kulturelle Vielfalt

Bern, 24.01.2012 - Am 11. März stimmt das Schweiz Volk über die Wiedereinführung der Buchpreisbindung ab. Gegen das vom Parlament beschlossene „Bundesgesetz über die Buchpreisbindung“ wurde das Referendum ergriffen. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann präsentierte die Vorlage am Dienstag in Bern.

Bisherige Erfahrungen in Regionen, die die Buchpreisbindung abgeschafft haben, legen die Vermutung nahe, dass auf einem Buchmarkt ohne Preisbindung die Bücher im Schnitt teurer werden: Einerseits sinken die Preise für Bestseller, anderseits steigen jene für andere Bücher. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann erklärte dazu an der Pressekonferenz: „Nicht nur die Bestseller, sondern auch Sachbücher sollen zu fairen Preisen erhältlich sein." Mit der Buchpreisbindung werden Sachbücher querfinanziert.

Mit der Buchpreisbindung sollen möglichst viele Leserinnen und Leser Zugang zu einem vielfältigen und qualitativ guten Buchmarkt erhalten. Dieser besteht in einem dichten Buchhandlungsnetz. Ein solches ist aber nur möglich, wenn Supermärkte und Grossbuchhandlungen nicht mit einer aggressiven Preispolitik die kleinen Buchhandlungen bedrängen und zum Verschwinden bringen. In der Westschweiz, wo es seit rund zwanzig Jahren keine Buchpreisbindung mehr gibt, war der Rückgang von Buchhandlungen und Verlagen in den letzten zwei Jahrzehnten offensichtlicher als in der Deutschschweiz.

Alle Nachbarländer der Schweiz, mit Ausnahmen des Fürstentums Liechtenstein, kennen eine Buchpreisbindung. In der Deutschschweiz gab es bis 2007 eine solche Preisbindung. In der Westschweiz wurde sie schon anfangs der 90er-Jahre abgeschafft. In der italienischsprachigen Schweiz waren die Buchpreise immer frei. National- und Ständerat sehen aber in der Buchpreisbindung ein geeignetes Mittel, um das Kulturgut „Buch" zu schützen, und damit auch die Schweizer Autorinnen und Autoren sowie die Verlage und den Buchhandel zu unterstützen.


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