Gesetz zu Risikoaktivitäten tritt 2014 in Kraft

Bern, 31.05.2012 - Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten soll voraussichtlich auf den 1. Januar 2014 statt wie ursprünglich geplant 2013 in Kraft treten. Damit wird dem Überarbeitungsaufwand und den Bedürfnissen der Kantone Rechnung getragen.

Die Eidgenössischen Räte haben am 17. Dezember 2010 dem Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten zugestimmt. Der vom VBS erarbeitet Verordnungsentwurf war bis Ende März 2012 in der Vernehmlassung bei den Kantonen und interessierten Organisationen. Von dieser Mitsprache wurde rege Gebrauch gemacht.

Nun zeigt sich, dass die Überarbeitung der Verordnung mehr Zeit beansprucht als vorgesehen. Das VBS geht davon aus, dass es dem Bundesrat den Entwurf im vierten Quartal 2012 vorlegen kann.

Weil die Kantone angemessen Zeit benötigen, um das notwendige Ausführungsrecht anzupassen, hat das VBS entschieden, das Gesetz auf den 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen und den Bundesrat entsprechend informiert. Etliche Kantone hatten den Wunsch auf Verschiebung des Datums bereits während des Vernehmlassungsverfahrens geäussert.

Mit dem neuen Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes bleibt den Kantonen ausreichend Zeit, sich auf den Vollzug des Gesetzes vorzubereiten.


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