Nationaler Flüchtlingstag: Schutzsuchende haben ein Recht auf Respekt und Würde

Bern, 15.06.2012 - Täglich fliehen Frauen, Männer und Kinder aus ihren Ländern und lassen alles hinter sich, um anderswo materielle, physische und moralische Sicherheit zu suchen, die sie zu Hause nicht vorfinden. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ist besorgt über die zunehmenden Äusserungen von Zurückweisung und Intoleranz in der Schweizer Bevölkerung und in der Politik. Sie erinnert daran, dass Asylsuchende und Flüchtlinge Menschen sind, die Aufnahme und Schutz suchen und ein Recht auf Respekt und ein Leben in Würde haben.

Missbrauch des Asylrechts existiert und muss bekämpft werden. Die Missbrauchsbekämpfung darf aber nicht dazu führen zu vergessen, dass die grosse Mehrheit der Menschen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, sich in einer Notsituation befinden und ein Recht darauf haben, mit Würde und Respekt behandelt zu werden. Für die EKR bedeutet der Kampf gegen Rassendiskriminierung, dass die Massnahmen, die im Asylwesen getroffen werden, mit der nationalen Gesetzgebung und den internationalen Menschenrechtsvorgaben übereinstimmen. Dass generell anstatt Sozialhilfe nur noch die Nothilfe an Asylsuchende vergeben werden soll, fördert deren Marginalisierung und  Zurückweisung und begünstigt die Suche nach zusätzlichen illegalen Verdienstmöglichkeiten. Der Kampf gegen den Missbrauch darf nicht zu Strafmassnahmen gegenüber allen Asylsuchenden führen.

Zum Nationalen Flüchtlingstag erinnert die EKR mit Nachdruck daran, dass das Recht auf Respekt und Würde die Grundlage der Aufnahmepolitik bildet, zu der sich die Schweiz verpflichtet hat.


Adresse für Rückfragen

Martine Brunschwig Graf, Präsidentin EKR, 079 507 38 00, Email: martine@brunschwiggraf.ch
Gülcan Akkaya, Vizepräsidentin EKR, Tel. 079 554 22 49, Email: guelcan.akkaya@hslu.ch


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