Teilrevision des Zollgesetzes: Vernehmlassungsverfahren eröffnet

Bern, 14.12.2012 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Teilrevision des Zollgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision betrifft mehrere Bereiche. Die Vernehmlassung dauert bis 31. März 2013.

Das Zollgesetz vom 18. März 2005, das am 1. Mai 2007 in Kraft getreten ist, hat sich grösstenteils bewährt. Bei der geplanten Revision geht es darum, das Gesetz in einzelnen Bereichen zu optimieren.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist insbesondere die vorgesehene Anpassung der Bestimmungen über die offenen Zolllager und die Zollfreilager von Bedeutung. Zolllager soll es auch weiterhin geben. Künftig soll es aber nicht mehr möglich sein, inländische Waren zur Ausfuhr zu veranlagen, sie anschliessend aber noch in der Schweiz in einem Zolllager einzulagern.

Im Sicherheitsbereich sollen einerseits die Kompetenzen der Eidgenössischen Zollverwaltung im Bereich der durch die Kantone delegierten Aufgaben klarer geregelt werden. Andererseits soll der im Schengener Bundesbeschluss festgeschriebene Mindestbestand des Grenzwachtkorps aufgehoben werden.

Weiter betrifft die vorliegende Teilrevision des Zollgesetzes im Wesentlichen noch folgende Themen: Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung des Status von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, Zollpfandverwertung, Vereidigung des Personals der Eidgenössischen Zollverwaltung, besondere Untersuchungsmassnahmen in der zollrechtlichen Strafverfolgung, Straffreiheit bei Missachtung von polizeilichen Vorschriften während Dienstfahrten.


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