Bundesrat lehnt Gesuch für die Ausfuhr von Einzelteilen zu Pistolen ab

Bern, 23.01.2013 - Der Bundesrat hat am 23. Januar 2013 ein Gesuch für die Lieferung von Einzelteilen und Baugruppen zu Pistolen in die USA abgelehnt. Die fertigen Pistolen sollten danach aus den USA an die königliche Garde Saudi-Arabiens ausgeführt werden.

Im vorliegenden Fall ist der Bundesrat zur Ansicht gelangt, dass mit den zur Bewilligung stehenden Einzelteilen Waffen produziert würden, mit denen Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten. Der Bundesrat wird weiterhin jeden einzelnen Fall auf der Grundlage des geltenden Kriegsmaterialgesetzes (KMG) sowie der entsprechenden Verordnungen beurteilen. 

Das Kriegsmaterialgesetz hält in Artikel 18 Absatz 2 fest, dass bei Einzelteilen und Baugruppen auf eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verzichtet werden kann, wenn feststeht, dass diese im Ausland in ein Produkt eingebaut und nicht unverändert wiederausgeführt werden.


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