Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen – gemeinsamer Kontrollmechanismus ausgehandelt

Bern, 22.02.2013 - Die Charta über den Gouvernanz- und Kontrollmechanismus für den internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen (ICoC) ist unter Dach und Fach. Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen einer bedeutenden Gruppe von privaten Sicherheitsfirmen, Organisationen der Zivilgesellschaft und verschiedenen Staaten, die sich vom 19. bis 22. Februar 2013 in Montreux trafen.

Der Gouvernanz- und Kontrollmechanismus wird in Genf angesiedelt. Er soll eine wirksame Umsetzung des ICoC gewährleisten. Zu seinen Aufgaben gehören voraussichtlich die Zertifizierung von privaten Sicherheitsfirmen sowie das Monitoring und die Behandlung von Beschwerden. Der Verhaltenskodex verbietet ausdrücklich gewisse Aktivitäten, darunter insbesondere die Anwendung von Gewalt – mit Ausnahme von Fällen legitimer Notwehr – sowie Folter, Diskriminierung und Menschenhandel.

Der ICoC geht auf eine von der Schweiz am 9. November 2010 lancierte Initiative zurück. Grundlage war das am 17. September 2008 verabschiedete «Document de Montreux sur les obligations juridiques pertinentes et les bonnes pratiques pour les États en ce qui concerne les opérations des entreprises militaires et de sécurité privées opérant pendant les conflits armés». Mit diesem Verhaltenskodex soll sichergestellt werden, dass die privaten Sicherheitsfirmen bei ihren Einsätzen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht einhalten. Bis heute haben über 600 Sicherheitsdienstleister das ICoC unterzeichnet.

Die Regierung der Schweiz dankt allen Teilnehmenden und dem Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte für ihre aktive Mitwirkung an dieser Charta.


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