Private Sicherheitsunternehmen: Der internationale Verhaltenskodex erhält eine operative Dimension

Bern, 19.09.2013 - Vertreterinnen und Vertreter von rund 135 privaten Sicherheitsunternehmen sowie von Regierungen und Menschenrechtsorganisationen nehmen heute in Genf an der Konferenz zur Lancierung der Vereinigung des internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen (ICoC) teil. Mit der im November 2010 von der Schweiz und von Branchenverbänden gemeinsam lancierten Initiative soll die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch diese Unternehmen sichergestellt werden.

Im Rahmen ihrer Politik im Bereich der menschlichen Sicherheit erachtet die Schweiz es für sehr wichtig, den Dialog mit nichtstaatlichen Akteuren zu pflegen, die einen spezifischen Einfluss auf die Menschenrechte haben, wie dies bei privaten Sicherheitsdienstleistern der Fall ist. Das 2008 lancierte Montreux-Dokument war die erste Etappe einer Initiative mit dem Ziel, die privaten Sicherheitsunternehmen dazu zu bringen, sich bei ihren Einsätzen in Gebieten, in denen die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist, zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten.

Auf diesen Schritt folgte im November 2010 die Lancierung des internationalen Verhaltenskodex (ICoC), der von 58 Unternehmen unterzeichnet wurde. Inzwischen haben 700 Sicherheitsdienstleister den Kodex unterzeichnet. Sie verpflichten sich damit, alle geltenden Gesetze auf lokaler, regionaler und/oder nationaler Ebene einzuhalten, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten und keine vertraglichen Beziehungen mit Staaten oder anderen Körperschaften einzugehen , wenn dies gegen Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats verstösst.

Mit der heute in Genf lancierten Vereinigung wird ein dauerhafter Gouvernanz- und Kontrollmechanismus des ICoC eingeführt. Der Mechanismus sieht vor, dass die Unternehmen, die den Kodex unterzeichnet haben, durch ein Zertifizierungsverfahren Mitglied der Vereinigung werden. Zudem müssen sie die Überwachung ihrer Aktivitäten und die Einführung eines Verfahrens zur Behandlung von Beschwerden akzeptieren. Dies ermöglicht es insbesondere zu überprüfen, ob sie die Grundsätze des internationalen Verhaltenskodex bei ihren Einsätzen in bewaffneten Konflikten oder fragilen Kontexten korrekt umsetzen. Die Gründung dieser Vereinigung wird es also erlauben, die von privaten Sicherheitsdienstleistern eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu überprüfen. Die Vereinigung des Verhaltenskodex ist zudem ein innovativer Gouvernanzmechanismus, der bei Prozessen mit unterschiedlichen Akteuren im Bereich Menschenrechte und Wirtschaft als Vorbild dienen könnte.

In formeller Hinsicht werden die Modalitäten beibehalten, die im Rahmen des ICoC angewendet werden: Die Unternehmen treten dem Kodex freiwillig bei. Die 700 Unternehmen, die den internationalen Verhaltenskodex unterzeichnet haben, müssen daher formell beschliessen, der Vereinigung beizutreten. Bis jetzt haben 135 Unternehmen beschlossen, Gründungsmitglieder der Vereinigung zu werden. Dazu kommen fünf Staaten – Australien, Grossbritannien, Schweden, Schweiz, USA – sowie ein Dutzend zivilgesellschaftliche Organisationen aus Afrika, Lateinamerika, Europa und den USA.

 


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