Anhörung Revision der Energieverordnung zu Elektrogeräten und Reifen gestartet

Bern, 31.10.2013 - Das Bundesamt für Energie hat die Anhörung zu einer Teilrevision der Energieverordnung eröffnet. Diese sieht strengere Effizienzvorschriften für verschiedene Elektrogeräte sowie eine obligatorische Energieetikette für Kaffemaschinen und Reifen vor. Die Anhörung dauert bis 17. Januar 2014.

Effizienzvorschriften legen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und andere Produkteigenschaften elektrischer Geräte fest. Nur diejenigen Produkte, welche diese Mindestanforderung erfüllen, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht und abgegeben werden. Die vorliegende Revision der Energieverordnung sieht eine Änderung der bestehenden Vorschriften für Wäschetrockner, Elektro-Backöfen, Set-Top-Boxen und Elektromotoren vor. Neu erlassen werden Effizienzvorschriften für gebündeltes Licht, Wärmepumpen, Wasserpumpen, Raumklimageräte, Ventilatoren, Geschirrspüler, Computer und Server sowie Staubsauger. Bei diesen Gerätekategorien werden mehrheitlich EU-Vorschriften übernommen.

Weiter soll die bisher freiwillige Energieetikette für Kaffeemaschinen in der Schweiz verbindlich sowie die Anforderungen an die Effizienzklassen bei dieser Gerätekategorie ambitionierter ausgestaltet werden. Für Reifen wird die in der EU bereits gültige Energieetikette verbindlich in der Schweiz eingeführt.

Diese neuen Verbrauchsvorschriften bewirken gemäss einer parallel durchgeführten Regulierungsfolgenabschätzung des SECO (Bericht: siehe Anhang) im Jahr 2020 eine Energieeinsparung von rund 750 Gigawattstunden.

Die revidierte Energieverordnung soll per 1. August 2014 in Kraft treten. Die Anhörung dauert bis zum 17. Januar 2014.


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