Vorgaben für Sprachen- und Geschlechtervertretung im obersten Leitungsorgan der bundesnahen Unternehmen

Bern, 06.11.2013 - Der Bundesrat strebt eine ausgewogene Vertretung der Landessprachen und der Geschlechter im obersten Leitungsorgan bundesnaher Unternehmen und Anstalten an. Er hat dazu an seiner heutigen Sitzung Vorgaben beschlossen, die auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten. Im Kaderlohnreporting des Bundesrates an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte soll die Entwicklung jährlich überprüft werden.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Sprachgemeinschaften und Geschlechter im obersten Leitungsorgan der bundesnahen Unternehmen und Anstalten ausgewogen vertreten sind. Er hat deshalb heute Vorgaben beschlossen, an denen er sich bei der Wahl von neuen Mitgliedern orientiert. Die neuen Bestimmungen gelten für die obersten Leitungsorgane nach Arti­kel 2 Absatz 2 der Kaderlohnverordnung.

Richtwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften

Im Rahmen der Revision des Bundespersonalgesetzes hat das Parlament Bestimmungen zur Vertretung der Sprachgemeinschaften im Verwaltungsrat oder im vergleichbaren obersten Leitungsorgan der bundesnahen Unternehmen und Anstalten verabschiedet. Diese sind seit 1. Juli 2013 in Kraft. Um diese Bestimmungen umzusetzen, hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt, die den Ergebnissen der Strukturerhebung der Schweizerischen Volkszählung 2010 entsprechen. Dabei gelten folgende Anteile der Landessprachen: Deutsch: 65,5 Prozent; Französisch: 22,8 Prozent; Italienisch: 8,4 Prozent und Rätoromanisch: 0,6 Prozent.

Zielquote für die Geschlechtervertretung

Der Bundesrat hat zudem eine Zielquote von 30 Prozent für die Vertretung der beiden Geschlechter festgelegt. Damit soll die Vertretung der Frauen in den obersten Leitungsorganen erhöht werden. Heute hat es nur in wenigen Verwaltungs- und Institutsräten der bundesnahen Unternehmen und Anstalten einen Frauenanteil von über 30 Prozent. Mit der Zielquote löst der Bundesrat sein Versprechen ein, das er in der Antwort auf das Postulat Fetz (12.4200) vom 13. Dezember 2012 abgegeben hat. Das Postulat regte an, die Bildung von Zielbändern zu prüfen. Die Zielquote entspricht dieser Forderung. Sie bezeichnet den Ende 2020 zu erreichenden Stand. 

Die Richtwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften und die Zielquote für die Geschlechtervertretung treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Im jährlichen Kaderlohnreporting des Bundesrates an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte werden die Anteile der Landessprachen und der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen der Unternehmen und Anstalten ausgewiesen und überprüft.

Bei Anträgen auf Wahl eines neuen Mitglieds in oberste Leitungsorgane sind die Departemente gehalten, Abweichungen von den Richtwerten und von der Zielquote zu kommentieren. Die Anforderungsprofile für die Verwaltungs- und Institutsräte werden entsprechend angepasst.


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