Bundesrat lehnt die Goldinitiative ab

Bern, 20.11.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Volksinitiative "Rettet unser Schweizer Gold (Goldinitiative)" verabschiedet. Er empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Annahme der Initiative würde die Handlungsfähigkeit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einschränken. Sie würde es der SNB erschweren, eine Geld- und Währungspolitik zu verfolgen, welche die Preisstabilität sichert und zu einer stabilen Entwicklung der Wirtschaft beiträgt. Zudem würde die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone beeinträchtigt.

Die Initiative verlangt, dass die SNB mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Gold halten muss und dass diese Goldreserven in Zukunft nicht mehr verkauft werden dürfen. Sie verlangt zudem, dass die Goldreserven zwingend in der Schweiz zu halten sind.

Die Initiantinnen und Initianten gehen davon aus, dass Goldreserven grundsätzlich die Währungsstabilität erhöhen. Gold spielt jedoch für die Stabilität von Währungen schon lange keine direkte Rolle mehr. Die SNB hat den Auftrag, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zwischen Preisstabilität und dem Goldanteil in der Bilanz der SNB besteht aber kein Zusammenhang. Preisstabilität wird vielmehr dadurch sichergestellt, dass die SNB als unabhängige Institution die Wirtschaft angemessen mit Geld versorgt und durch eine klare und transparente Geld- und Währungspolitik das Vertrauen in die Wertbeständigkeit des Frankens sichert. Ein hoher und unverkäuflicher Anteil von Gold an den Aktiven würde die Geld- und Währungspolitik und damit die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bedeutend erschweren.

Bei geldpolitischen Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Volkswirtschaft müssten die Auswirkungen der Initiative auf die Bilanzstruktur der Nationalbank von vorneherein mitberücksichtigt werden. Die Geldpolitik würde dadurch behindert. Massnahmen wie die Mindestkurspolitik gegenüber dem Euro oder weitreichende Vorkehrungen zur Sicherung der Finanzstabilität könnten nicht mehr mit derselben Entschiedenheit angekündigt und durchgesetzt werden.

Derzeit verfügt die Schweiz mit 1 040 Tonnen im internationalen Vergleich nach wie vor über hohe Goldreserven. Diese spielen im Rahmen der Diversifikation der Währungsreserven der SNB eine wichtige Rolle. Für sich allein genommen gehört Gold aber zu den schwankungsanfälligsten und damit riskantesten Anlagen in der Bilanz der SNB. Bei einem hohen Goldanteil würde deshalb das Anlagerisiko steigen, die Rendite aber abnehmen, weil Gold keine laufenden Erträge in Form von Zinsen oder Dividenden abwirft. Wegen des Verkaufsverbots dürften auch allfällige Bewertungsgewinne auf dem Gold nicht realisiert werden. Das geschmälerte Ertragspotenzial hätte auch eine geringere Gewinnausschüttung an Bund und Kantone zur Folge.

Die Annahme der Initiative würde die Handlungsfähigkeit der SNB einschränken. Die Handlungsfähigkeit und die Unabhängigkeit der SNB sind aber notwendige Voraussetzungen, damit diese ihren Verfassungsauftrag auch in Zukunft erfüllen kann. Der Bundesrat beantragt deshalb den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.


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