Abstimmung vom 18. Mai 2014: Ja zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung

Bern, 24.02.2014 - Bundesrat Alain Berset empfiehlt im Namen des Bundesrates, den Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung anzunehmen. Die Menschen in der Schweiz sollen auch in Zukunft überall rasch und gut versorgt werden, wenn sie erkranken oder einen Unfall haben. Mit der neuen Verfassungsbestimmung wird die Grundlage dafür gelegt. Sie verpflichtet Bund und Kantone, gemeinsam die medizinische Grundversorgung zu stärken und die Hausarztmedizin zu fördern. Bund und Kantone können dafür sorgen, dass es genügend und gut ausgebildete Hausärztinnen und Hausärzte wie auch Gesundheitsfachpersonen gibt, und dass diese optimal zusammenarbeiten. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren unterstützt die Vorlage, wie ihr Präsident Carlo Conti ausführte.

Die Bevölkerung in der Schweiz profitiert heute von einer medizinischen Grundversorgung, die in allen Regionen in hoher Qualität erbracht wird. Gleichzeitig wird die Bevölkerung in der Schweiz immer älter und die Zahl von Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten nimmt zu. Damit steigt die Nachfrage nach medizinischen, pflegerischen und betreuerischen Leistungen.
Noch sind es vor allem Hausärztinnen und Hausärzte in Einzelpraxen, die bei Krankheiten und in Notfällen gängige Behandlungen und unkomplizierte Eingriffe vornehmen. Dieses bewährte System ist jedoch mittelfristig gefährdet, weil viele Hausärzte ins Pensionsalter kommen und keine Nachfolge für ihre Praxen finden. Zudem droht ein Mangel an qualifizierten Gesundheitsfachpersonen.

Genügend Ärzte und andere Gesundheitsfachpersonen ausbilden
Damit die Patientinnen und Patienten weiterhin überall rasch und gut versorgt werden können, braucht es genügend Hausärztinnen und Hausärzte, Spezialärzte und gut ausgebildete Gesundheitsfachpersonen wie Pflegefachleute, Hebammen, Apothekerinnen, Ergo- und Physiotherapeutinnen, Ernährungsberater oder medizinische Praxisassistentinnen. Diese Gesundheitsfachpersonen müssen eng zusammenarbeiten. Zentral ist auch, dass sich neue Versorgungsmodelle wie Gemeinschaftspraxen und Gesundheitszentren weiterentwickeln und etablieren können.
Der neue Verfassungsartikel verschafft Bund und Kantonen die rechtliche Grundlage, um die medizinische Grundversorgung neu auszurichten, um die dafür notwendigen Massnahmen umzusetzen und die Hausarztmedizin als wichtigen Teil dieser Grundversorgung gezielt zu fördern. Die Qualität der medizinischen Versorgung in der Schweiz zu sichern und zu erhöhen, ist eines der Ziele, die der Bundesrat mit seiner Gesamtstrategie "Gesundheit2020" anstrebt.

Die Zusammenarbeit der Gesundheitsfachpersonen verstärken
Mit dem neuen Verfassungsartikel kann der Bund die Aus- und Weiterbildung im medizinischen Bereich auf eine enge Kooperation der Gesundheitsfachpersonen ausrichten. Zum einen, indem er einheitliche Anforderungen für die Abschlüsse der Gesundheitsfachpersonen und einheitliche Regeln für die Berufsausübung festlegt. Zum anderen, indem er die Aus- und Weiterbildung so gestaltet, dass die Gesundheitsfachpersonen ihre künftige Zusammenarbeit bei der Behandlung von Patienten einüben und sich ihr Fachwissen und ihre Kompetenzen gemeinsam aneignen. Dies erhöht auch die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe.
Der Bund soll zudem dafür sorgen, dass die Leistungen der Hausärztinnen und Hausärzte angemessen abgegolten werden. Der Bundesrat ist daran, im Rahmen seines Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" die Hausarztmedizin durch verschiedene Massnahmen aufzuwerten und eine finanzielle Besserstellung der Hausärztinnen und Hausärzte umzusetzen. Dies darf jedoch nicht zu höheren Prämien in der obligatorischen Krankenversicherung führen. Der Verfassungsartikel und der Masterplan nehmen zentrale Forderungen der zurückgezogenen Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" auf.

Medizinische Versorgung bleibt Aufgabe der Kantone
Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bleiben im Wesentlichen unverändert. Es ist weiterhin Aufgabe der Kantone, die medizinische Versorgung sicherzustellen. Durch die Ausrichtung auf eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit der Gesundheitsfachleute soll sichergestellt werden, dass die Behandlung der Patienten in hoher Qualität erfolgt. So können Komplikationen und teure Nachbehandlungen verhindert werden, was sich positiv auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen auswirkt.


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