Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)

Bern, 26.02.2014 - Der Bundesrat will die Finanzierung von Strasse und Schiene vereinheitlichen. Er schlägt dazu vor, analog zum Bahninfrastrukturfonds auf Verfassungsstufe einen unbefristeten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds zu schaffen und ihn mit bestehenden und neuen Einnahmen zu äufnen. Die sich abzeichnende Finanzierungslücke soll mit Erträgen aus der Automobilsteuer und einer teilweisen Teuerungsanpassung des Mineralölsteuerzuschlags ge-deckt werden. Im Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) wird aufgezeigt, welche Erweiterungen und Kapazitätsausbauten damit bis 2030 finanziert werden sollen. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Seit 1960 hat sich die Verkehrsmenge auf dem Nationalstrassennetz mehr als verfünffacht. Die meisten Autobahnabschnitte, die in den 60er und 70er Jahren gebaut wurden, müssen heute ein Vielfaches der ursprünglich erwarteten Kapazität bewältigen. Das strapaziert die Infrastruktur, erhöht die Kosten für Betrieb und Unterhalt und führt vor allem in Städten und Agglomerationen zu Verkehrsproblemen. Den steigenden Ausgaben stehen tiefere Einnahmen gegenüber: Der an sich positive Trend zu verbrauchsärmeren Fahrzeugen führt zu sinkenden Mineralölsteuereinnahmen. Ab Ende 2017 zeichnet sich so eine jährliche Finanzierungslücke von zirka 1,2 Milliarden Franken ab, will man mehr als nur den Substanzerhalt des bestehenden Netzes finanzieren.

Mit der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) will der Bundesrat einerseits strukturelle Mängel beheben und andererseits die Voraussetzungen für eine langfristige Finanzierung schaffen. Künftig sollen alle Nationalstrassenaufgaben und der Unterhalt sowie die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen über ein Gefäss finanziert werden. Dazu soll der heute bestehende Infrastrukturfonds erweitert und umgestaltet werden. Mit dem NAF kann die Planungs- und Realisierungssicherheit erhöht und die Transparenz verbessert werden. Gegenseitige Verflechtungen fallen weg. Der NAF soll in der Verfassung verankert werden und unbefristet gelten.

Wie beim Bahninfrastrukturfonds sollen bestehende Einnahmen (Mineralölsteuerzuschlag, Vignette) und neue Einnahmen (Automobilsteuer, Pauschale für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben) zweckgebunden direkt in den Fonds fliessen.

Zur Deckung der Finanzierungslücke setzt der Bundesrat auf einnahme- und ausgabeseitige Massnahmen:

Einnahmeseitige Massnahmen

Der Bundesrat schlägt vor, die Teuerung auf dem Mineralölsteuerzuschlag teilweise anzupassen und die Einnahmen aus der Automobilsteuer von der Bundeskasse neu zweckgebunden für den Fonds vorzusehen.

Er gibt dazu - wie im Juni 2013 beschlossen - zwei Varianten in die Vernehmlassung:

  • Hauptvariante: Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um 15 Rappen pro Liter auf neu 45 Rappen pro Liter sowie Zuweisung von höchstens zwei Dritteln der Automobilsteuer (Einnahmen 683 Mio. bzw. 266 Mio.);
  • Nebenvariante: Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um 12 Rappen pro Liter auf neu 42 Rappen pro Liter sowie Zuweisung der Automobilsteuer oder Teilen davon (Einnahmen 546 Mio. bzw. 400 Mio.).

Als ergänzende Massnahme, die ab 2020 greifen wird, soll sich die wachsende Zahl von Elektroautos und weiteren Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken mit einer Pauschale an der Finanzierung der Strasseninfrastruktur beteiligen. Ausserdem soll bei den Einnahmen neu periodisch die Teuerung ausgeglichen werden.

Ausgabenseitige Massnahmen

Bei den Nationalstrassen müssen weitere Effizienzgewinne und Einsparungen erzielt und gewisse Ausgaben zeitlich verschoben und erstreckt werden. Die Beiträge zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen werden zwar verstetigt und auf hohem Niveau weitergeführt, aber auch sie müssen zeitlich erstreckt werden.

Strategisches Entwicklungsprogramm (STEP)

Um die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes zu erhalten und zu verbessern, sind gewisse Erweiterungen und Kapazitätsausbauten notwendig. Diese sollen künftig in einem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) zusammengefasst werden. Aktuell enthält STEP jene Projekte, die bisher im Programm Engpassbeseitigung (PEB) enthalten waren. Der erste Realisierungsschritt für die Zeit bis 2030 umfasst Projekte im Umfang von 6,6 Milliarden Franken, wobei das Parlament Projektkredite von 2,6 Mia. Franken bereits freigegeben oder zur Beratung überwiesen erhalten hat. Der Bundesrat wird dem Parlament in der Regel alle vier Jahre eine Botschaft unterbreiten. Sowohl im Rahmen von STEP als auch bei den Agglomerationsprogrammen kann das Parlament periodisch über die jeweiligen Projekte und weiteren Schritte befinden.

Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) bleibt für die übrigen Aufgaben bestehen, beispielsweise für die Hauptstrassenbeiträge an die Kantone. Sie ist Teil des Bundeshaushalts und wird mit den Erträgen aus der Mineralölsteuer alimentiert.

Im Rahmen der nun laufenden Vernehmlassung haben Kantone, politische Parteien, die Dachverbände und weitere interessierte Kreise die Gelegenheit, zu den Vorschlägen des Bundesrates Stellung zu nehmen.


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