Bundesrat legt Übergangsfrist für die freihändige Vergabe der GEVER-Produkte fest

Bern, 14.03.2014 - Der Bundesrat hat die Übergangsfrist für die Ablösung der in der Bundesverwaltung im Einsatz stehenden GEVER-Produkte auf den 30. Juni 2018 festgelegt. Mit dieser Frist soll der Betrieb der aktuell im Einsatz stehenden GEVER-Produkte bis zur Neubeschaffung mittels WTO-Ausschreibung und Einführung von zwei standardisierten GEVER-Produkten sicher gestellt werden.

Der Bundesrat hat das EFD (BBL) beauftragt, freihändige Vergaben der in der Bundesverwaltung im Einsatz stehenden GEVER-Produkte vorzunehmen, damit der Betrieb bis zur Neubeschaffung und Einführung zweier standardisierter GEVER-Produkte sichergestellt ist.

Der Bundesrat hat die Übergangsfrist für die Erneuerung der in der Bundesverwaltung im Einsatz stehenden GEVER-Produkte auf den 30. Juni 2018 festgelegt. Die freihändigen Vergaben erfolgen gemäss Art. 13 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen. Für unvorhersehbare Ereignisse sieht der Bundesrat eine Verlängerung der Frist bis 31. Dezember 2019 vor.

Der Bundesrat hatte am 13. November 2013 beschlossen, dass die Bundesverwaltung für die elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) künftig nur noch zwei Produkte einsetzen wird. Für den Einsatz der aktuell im Einsatz stehenden GEVER-Produkte musste daher eine Übergangsfrist festgelegt werden, damit der Betrieb bis zur WTO-Beschaffung und Einführung zweier standardisierter GEVER-Produkte sichergestellt ist.


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