Die Schweiz unterzeichnet zwei weitere Steuerinformationsabkommen

Bern, 18.03.2014 - Die Schweiz hat am 7. März 2014 mit Grönland und am 17. März 2014 mit Andorra je ein Steuerinformationsabkommen (Tax Information Exchange Agreements; TIEA) unterzeichnet. Derartige Abkommen werden im Rahmen der schweizerischen Amtshilfepolitik abgeschlossen.

Bevor die Abkommen in Kraft treten können, müssen sie vom Parlament genehmigt werden. Sie unterliegen dem fakultativen Referendum. Bei der Anhörung nach Abschluss der Verhandlungen haben sich die Kantone und betroffenen Wirtschaftsverbände positiv geäussert.

Die Schweiz hat bisher fünf TIEA unterzeichnet. Ausser mit Grönland und Andorra hat sie auch mit der Isle of Man, Jersey und Guernsey solche Abkommen abgeschlossen. Verhandlungen mit weiteren interessierten Jurisdiktionen sind im Gang.

Der Bundesrat hat am 4. April 2012 beschlossen, den internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), sondern auch in so genannten Steuerinformationsabkommen  zu vereinbaren.

DBA und TIEA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche Bestimmungen enthalten, beschränken sich die TIEA auf den Informationsaustausch auf Anfrage.


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