Bundesrat regelt die Entschädigung während der Karenzzeit des Verwaltungsratspräsidiums der FINMA

Bern, 26.03.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung festgelegt, wie das Verwaltungsratspräsidium der FINMA während der Karenzzeit nach Austritt aus dem Amt entschädigt werden soll. Die Regelung ergänzt die „Bedingungen zur Ausübung des Amts als Verwaltungsratsmitglied der FINMA“ vom 6. Dezember 2013.

Die bestehenden Bedingungen sehen für die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten eine Karenzzeit (Cooling-off-Period) von sechs Monaten nach Austritt aus dem Amt vor. In dieser Zeit dürfen weder entgeltliche noch unentgeltliche Tätigkeiten im Aufsichtsbereich der FINMA aufgenommen werden. Der Bundesrat hat heute nun ergänzend beschlossen, dass für die Dauer der Cooling-off-Period zwar das bisherige Honorar weiter bezahlt wird, an dieses aber sämtliche in dieser Zeit erzielten Einkünfte und Rentenleistungen anzurechnen sind (neu: Ziffer 8 Absatz 2 der Bedingungen).

Des Weiteren beauftragte der Bundesrat das EFD, in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und unter Einbezug der betroffenen Departemente eine entsprechende  Cooling-off-Period auch für andere ausserparlamentarische Kommissionen und Leitungsorgane des Bundes zu prüfen.


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