Sexualkundeunterricht soll kantonale Kompetenz bleiben

Bern, 09.04.2014 - Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Er hat heute das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments zu verfassen.

Die Volksinitiative, die am 17. Dezember 2013 bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde, richtet sich gegen einen obligatorischen Sexualkundeunterricht. Erst ab dem 12. Altersjahr würde sie einen obligatorischen Unterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung im Rahmen des Biologieunterrichts zulassen. Damit richtet sich die Initiative gegen die heute gültige Praxis in der Primarschule und verhindert die Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags, grundlegende Kenntnisse zur Sexualität und zur gesundheitlichen Prävention zu vermitteln. Im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 befürchten die Initiantinnen und Initianten einen Ausbau des Sexualkundeunterrichts und damit verbunden eine Einschränkung des elterlichen Erziehungsrechtes.

Bundesrat hält an bisheriger Kompetenzverteilung fest

Aus Sicht des Bundesrats sind die der Volksinitiative zugrundeliegenden Befürchtungen unbegründet. Nach geltendem Recht liegt die primäre Verantwortung für die Sexualerziehung der Kinder und Jugendlichen bei den Eltern. Die Schule unterstützt die Eltern im Rahmen eines alters- und stufengerechten Sexualkundeunterrichts. Der Unterricht ist Teil der Fachbereiche Natur, Mensch und Gesellschaft. Es gibt kein Schulfach Sexualkunde und wird auch künftig keines eingeführt. Der entsprechende Unterricht hat sich bewährt; er ist bereits seit vielen Jahren Gegenstand der kantonalen Volksschullehrpläne.

Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, an der bestehenden verfassungsmässigen Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden etwas zu ändern und in die kantonale Schulhoheit einzugreifen. Er spricht sich deshalb gegen die Annahme der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» aus.

Prävention und Chancengleichheit zur Sicherung des Kindeswohls

Elterliche Erziehung und sexualkundlicher Unterricht sind unabdingbar für eine wirksame Prävention vor sexuellen Übergriffen, vor sexuell übertragbaren Krankheiten und vor ungewollter Schwangerschaft. Alle Kinder und Jugendlichen sollen unabhängig von der Situation im Elternhaus von altersentsprechenden Präventionsmassnahmen profitieren können. Chancengleichheit in Bezug auf sachliche Information ist in dieser Hinsicht ein zentrales Anliegen zur Sicherung des Kindeswohls. Durch die Annahme der Volksinitiative würde diese Prävention behindert.


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Johannes Mure,
Ressortleiter Bildungssteuerung und -forschung,
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