Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2013

Bern, 6. Mai 2014, 06.05.2014 - Finanzielle Lage erneut verbessert – Renditedruck bleibt unverändert hoch Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat im Rahmen der Vorstellung ihres zweiten Tätigkeitsberichtes auch die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2013 präsentiert. Dank einer durchschnittlichen Vermögensrendite von 6.1% (gegenüber 7.4% im Vorjahr) haben sich die Deckungsgrade weiter verbessert: Per Ende 2013 verfügten 93% (Vorjahr: 90%) der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie über einen Deckungsgrad von mindestens 100%. Bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie betrug der entsprechende Anteil 28% (Vorjahr: 27%). Unverändert hoch bleibt für die Vorsorgeeinrichtungen der Renditedruck, da die den Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsgarantien weiterhin deutlich höher ausfallen als die für die Bewertung der Verpflichtungen verwendeten Zinssätze.

Bern, 6. Mai 2014. Zur Sicherstellung einer möglichst aktuellen und aussagekräftigen Daten- und Faktenbasis zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen hat die OAK BV im Jahr 2012 die erhobenen Kennzahlen der Vorsorgeeinrichtungen vereinheitlicht und insbesondere den Prozess zu deren Erhebung erheblich beschleunigt. Die Umfrage wird in enger Koordination mit den regionalen und kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden durchgeführt.

Mit der Erfassung des technischen Zinssatzes sowie weiterer risikoorientierter Kennzahlen ist nun eine Vergleichbarkeit der Deckungsgrade der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen gewährleistet. Mit Stichtag 31. Dezember 2013 wurde die Umfrage zum zweiten Mal in der neuen Form durchgeführt. Erstmals können die ermittelten Kennzahlen nun auch den Werten des Vorjahrs gegenübergestellt werden.

Bis Anfang April 2014 haben 91% (Vorjahr: 85%) der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von insgesamt 730 Milliarden Franken den Fragebogen der OAK BV ausgefüllt.


Aktuelle Lagebeurteilung

Das Gesamtrisiko, dem schweizerische Vorsorgeeinrichtungen aktuell ausgesetzt sind, ist nach den beiden guten Anlagejahren 2012 und 2013 deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2013 betrug die durchschnittliche kapitalgewichtete Netto-Vermögensrendite 6.1% (gegenüber 7.4% im Vorjahr). Entsprechend haben sich die Deckungsgrade weiter verbessert.

Per Ende 2013 verfügten 93% (Vorjahr: 90%) der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie über einen Deckungsgrad von mindestens 100%. Bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie betrug der entsprechende Anteil per Ende 2013 28% (Vorjahr: 27%). Der Anteil hat sich nicht stärker erhöht, weil einige Vorsorgeeinrichtungen mit guter Deckung sich neu im System der Vollkapitalisierung befinden und auf die Staatsgarantie verzichtet haben.


Vorsorgeeinrichtung ohne Staatsgarantie

Der Trend zur vorsichtigeren Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen hat bei den Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie angehalten. Die verwendeten technischen Zinssätze sind weiter gesunken. Nur noch 29% (Vorjahr: 47%) verwenden einen technischen Zinssatz von 3.5% oder höher.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich zudem die Risikosituation als Folge der positiven Anlageperformance deutlich verbessert. Aktuell müssen lediglich 13% (Vorjahr: 41%) der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie dem Segment mit hohem oder eher hohem Risiko zugerechnet werden.


Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie

Zwischen den Vorsorgeeinrichtungen mit und ohne Staatsgarantie bestehen weiterhin sehr grosse Unterschiede, da ein Sanierungszwang für Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie erst seit 2012 gesetzlich gefordert ist. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen wählen, ob sie voll ausfinanziert werden (System der Vollkapitalisierung) oder innerhalb von 40 Jahren einen Zieldeckungsgrad von mindestens 80% erreichen (System der Teilkapitalisierung).


Renditedruck bleibt hoch

Analog zu den technischen Zinssätzen wurden im vergangenen Jahr auch die Zinsgarantien für Al-tersrenten gesenkt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (BVG-Mindestumwandlungssatz) bleiben sie aber weiterhin hoch. Die den Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsversprechen sind damit in den meisten Fällen höher als die von der Vorsorgeeinrichtung sonst verwendeten Zinssätze. Aufgrund der existierenden Verpflichtungen und des gegenwärtig extrem tiefen Zinsniveaus bleibt der Renditedruck damit unverändert hoch.

Die zweite Säule in der Schweiz ist ein seit Jahren etabliertes System. Entsprechend hoch fällt der Anteil der Rentenverpflichtungen an den Gesamtverpflichtungen aus. Dies reduziert die Sanierungsfähigkeit des Systems und verdeutlicht die Wichtigkeit in der Anwendung von technisch korrekten versicherungstechnischen Parametern.


Ausblick der OAK BV

In Bereich der Systemaufsicht wird die OAK BV auch im laufenden Jahr die wesentlichen Risiken im System vertieft identifizieren und innerhalb des Kompetenzbereichs der OAK BV mögliche Massnahmen definieren. Unter anderem wird die Aufsichtstätigkeit aller kantonalen/regionalen Aufsichtsbehörden regelmässig mittels Inspektionen geprüft.


Zulassung unabhängige Vermögensverwalter

Seit dem 1. Januar 2014 dürfen mit der Verwaltung von Vermögen der beruflichen Vorsorge nur noch Personen und Institutionen betraut werden, die einer Finanzmarktaufsicht unterstehen. Daneben kann die OAK BV weiteren Personen und Institutionen eine Zulassung erteilen. Dies betrifft insbesondere unabhängige Vermögensverwalter, die nicht von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden. Im nun definitiv geregelten Zulassungsverfahren nimmt die OAK BV eine Gewährsprüfung vor; eine laufende Aufsicht ist aber nicht vorgesehen.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Sie ist im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge als unabhängige Behördenkommission geschaffen worden.
Die vom Parlament am 19. März 2010 verabschiedete Strukturreform hat zu einer Entflechtung der Zuständigkeiten im Aufsichtssystem geführt: Für die Direktaufsicht sind seit dem 1. Januar 2012 ausschliesslich die kantonalen respektive interkantonalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt neu ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung und unabhängig von Weisungen des Parlaments und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden zusätzlich die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet wahrzunehmen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die neue Behörde in erster Linie zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie von Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Zur Sicherung der Systemstabilität und damit der Vorsorgegelder der Versicherten ist eine Stärkung der risikoorientieren Führung der Vorsorgeeinrichtungen aber auch der Aufsichtstätigkeit anzustreben. Das neue Recht stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsicht erlassen.

 

 


Adresse für Rückfragen

Pierre Triponez
Präsident OAK BV
pierre.triponez@oak-bv.admin.ch

Manfred Hüsler
Direktor Sekretariat OAK BV
manfred.huesler@oak-bv.admin.ch



Herausgeber

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
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Bundesamt für Sozialversicherungen
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