Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Ergänzung des Waldgesetzes

Bern, 21.05.2014 - Künftig soll es besser möglich sein, den Wald vor Schadorganismen zu schützen, ihn an den Klimawandel anzupassen und die Holznutzung zu fördern. Der Bundesrat will deshalb das Waldgesetz entsprechend ergänzen. Er hat heute die Botschaft dazu an das Parlament verabschiedet.

Das bestehende Waldgesetz hat sich im Grundsatz bewährt. Trotzdem sind punktuelle Anpassungen nötig. Die Richtung dieser Ergänzungen gibt die «Waldpolitik 2020» vor, die der Bundesrat 2011 genehmigt hat. Vier Ziele darin machen Anpassungen im Waldgesetz nötig. Es handelt sich dabei um Herausforderungen beim Schutz des Waldes vor Schadorganismen sowie bei der Vorsorge im Hinblick auf den Klimawandel. Zudem soll mehr Holz genutzt und die Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 die Botschaft zur Ergänzung des Waldgesetzes zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Waldschäden auch ausserhalb des Schutzwaldes verhüten und beheben

Schadorganismen wie der eingeschleppte Asiatische Laubholzbockkäfer können grosse Schäden an Bäumen anrichten und die Funktionen des Waldes gefährden. Mit der Zunahme des internationalen Warenverkehrs gelangen vermehrt solche Organismen in die Schweiz. Bisher konnte der Bund den Kantonen nur im Schutzwald Massnahmen gegen Waldschäden abgelten. Neu soll das Waldgesetz so ergänzt werden, dass der Bund auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen ergreifen und unterstützen kann. Dadurch sollen Schäden durch Schadorganismen und Naturereignisse verhütet oder behoben werden (siehe Kasten 1).

Anpassung an den Klimawandel

Der Wald kann durch die Klimaänderung gefährdet werden. Es muss damit gerechnet werden, dass neben steigenden mittleren Temperaturen auch Extremereignisse wie Trockenperioden oder Stürme häufiger auftreten. Gefahren wie Waldbrände oder der Befall durch Schadinsekten dürften zunehmen. Die veränderten Standortbedingungen könnten zu einer Gefährdung der Waldfunktionen führen. Darum soll eine gezielte Jungwaldpflege oder die Förderung der Verjüngung (z. B. in instabilen Schutzwäldern) die Waldbestände für die erwarteten Klimaänderungen fit machen. Mit der vorliegenden Anpassung des Waldgesetzes ist vorgesehen, dass Bund und Kantone entsprechende Massnahmen finanziell unterstützen können. Auf Bundesebene ergibt sich daraus ein Mehrbedarf von jährlich 20 Millionen Franken, die Hälfte davon im Schutzwald.

Die rechtliche Basis im Waldgesetz soll ein neuer Artikel zum Klimawandel sein. Zudem soll dieser Aspekt in den Förderbestimmungen zur naturnahen Waldbewirtschaftung aufgenommen werden.

Holznutzung stärken durch Holzförderung

Im Schweizer Wald wird seit Jahrzehnten weniger Holz genutzt als nachwächst (siehe Faktenblatt). Eine stärkere Nutzung ist erwünscht, da Holz insbesondere als Baustoff hervorragende Eigenschaften aufweist, seine Verwendung CO2 speichert und es gleichzeitig energieintensive Baumaterialien wie Stahl oder Beton ersetzen kann. Als Rohstoff für die Wärme- und Stromproduktion ist Holz im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen CO2-neutral.

Das Waldgesetz soll neu mit einem Abschnitt zur Holzförderung ergänzt werden. Der Bund schafft so eine bessere Grundlage, um Absatz und Verwertung von nachhaltig produziertem Holz zu fördern.

KASTEN 1: Effiziente Prävention und Bekämpfung von Schadorganismen

Sogenannte biotische Gefahren drohen dem Wald durch Krankheitserreger wie Viren, Bakterien, Fadenwürmer, Insekten, Pilze, oder parasitäre Pflanzen, die Bäume befallen. Auch aus dem Ausland eingeschleppte, so genannte invasive Arten, die sich stark ausbreiten, können das Waldökosystem und die Erfüllung der Waldfunktionen erheblich schädigen. Beispiele für besonders problematische Schadorganismen sind der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB), die Edelkastaniengallwespe oder die Pilzkrankheit Eschenwelke.

Durch die Zunahme des globalen Warenaustauschs gelangen immer häufiger gebietsfremde Organismen in die Schweiz. Damit steigt auch das Risiko für eine unkontrollierte Ausbreitung. Beim bisher grössten ALB-Befall in Winterthur mussten 2012 in einer Allee über 60 Bäume notfallmässig gefällt werden. In den folgenden vier Jahren sind aufwändige Kontrollen im Umkreis von zwei Kilometern nötig. Eingeschleppt wird der ALB in den meisten Fällen mit Verpackungsholz verschiedenster Waren aus Asien.

Gesetzliche Lücken schliessen

Die Ergänzung des Waldgesetzes sieht neu eine Pflicht zur rechtzeitigen Tilgung von Schadorganismen oder die Möglichkeit zum Verordnen einer Meldepflicht vor. Zudem soll analog zum Umweltschutzgesetz das Verursacherprinzip für die Tragung der Kosten für Prävention und Bekämpfung von Schadorganismen eingeführt werden, falls rechtliche Vorgaben, behördliche Anweisungen oder bestimmte Sorgfaltspflichten verletzt werden.

Die Kantone sind schon heute verpflichtet, Massnahmen gegen bekämpfungspflichtige Schadorganismen zu treffen, sowohl im Schutzwald als auch ausserhalb. Bisher leistet der Bund jedoch nur im Schutzwald eine finanzielle Unterstützung. Damit eine rechtzeitige Prävention und Bekämpfung erfolgreich ist, wird die Unterstützung des Bundes auf Bekämpfungsmassnahmen auch ausserhalb des Schutzwaldes und ausserhalb des Waldes, insbesondere in Gärtnereien oder im öffentlichen Grün (Gärten, Parkanlagen etc.) ausgedehnt, sofern der Wald kurz- oder längerfristig gefährdet ist.

KASTEN 2: Vernehmlassung mehrheitlich zustimmend

Vom 16. April bis 14. August 2013 hatte der Bundesrat zur Ergänzung des Waldgesetzes eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Grundsatz der Gesetzesergänzung stiess bei 68 der 70 teilnehmenden Organisationen auf Zustimmung. Es wurden jedoch Anpassungen beantragt.

Zustimmend wurde vermerkt, dass bei der Bekämpfung von Schadorganismen Gesetzeslücken geschlossen werden, dass die Holzförderung zur Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials beiträgt und dass die Bestimmungen zur Anpassungsfähigkeit des Waldes an den Klimawandel die Waldfunktionen auch in Zukunft sicherstellen.

Bemängelt wurde von einem Teil der Akteure, dass das Gesetz die schwierige Lage der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft zu wenig verbessere. So forderten z.B. die Wirtschaftsverbände, Waldbesitzervereinigungen und die Mehrheit der Kantone mehr Massnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Subventionierung der Walderschliessung ausserhalb des Schutzwalds. In etwa die gleichen Akteure verlangten, dass der Beitrag des Waldes zum Klimaschutz (CO2-Senkenleistung) entschädigt wird. Den Bedenken der Kantone, dass die Vorlage überladen sei, wurde Rechnung getragen. Einzelne Artikel wurden entschlackt und gleichzeitig wurden Vereinfachungen eingeführt, indem beispielsweise auf Wunsch der Kantone das Wählbarkeitszeugnis für die Besetzung von Stellen im höheren öffentlichen Forstdienst abgeschafft wird.


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Rolf Manser, Chef Abteilung Wald, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 464 78 39



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