Fernmeldeüberwachung zur Strafverfolgung: Gesamtschau der Investitionen beim Bund

(Letzte Änderung 28.05.2014)

Bern, 28.05.2014 - Nach dem Neustart des Projekts für ein Verarbeitungssystem beim Dienst für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) im letzten Herbst hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Gesamtschau aller Investitionen gemacht, die in diesem Bereich in den nächsten Jahren anstehen. Bis 2021 sind beim Bund im Schnitt demnach jährliche Investitionen von je rund 13 Millionen Franken nötig. Der Bundesrat hat am Mittwoch davon Kenntnis genommen. Bis im Herbst wird das EJPD dazu eine Botschaft erstellen und den Verpflichtungskredit dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten.

Die betreffenden Systeme sind Voraussetzung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden zur Klärung von schweren Verbrechen nach richterlicher Genehmigung den Post- und Fernmeldeverkehr auswerten und in Notfällen Personen suchen können. Das Basissystem beim Dienst ÜPF steht derzeit vor der Testphase. Es dürfte nach aktueller Planung in der 1. Hälfte 2015 in Betrieb gehen.

Investitionen in vier Bereichen
Bis 2021 gibt es zusätzlichen Investitionsbedarf in vier verschiedenen Bereichen: Erstens müssen Teile der Systeme beim Dienst ÜPF aufgrund ihres Alters dringend ersetzt werden. Zweitens müssen die Systeme wegen des laufend wachsenden Angebots der Fernmeldedienstanbieterinnen erweitert und leistungsfähiger gemacht werden, damit die Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden erfüllt werden können. Drittens wird die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) dem Dienst ÜPF voraussichtlich neue Aufgaben bringen, die Investitionen erfordern. Und viertens ziehen die Änderungen der Systeme beim Dienst ÜPF auch Investitionsbedarf bei den polizeilichen Informationssystemen des Bundes beim Bundesamt für Polizei (fedpol) nach sich.

Insgesamt wird der Investitionsbedarf in diesen vier Bereichen bis 2021 auf 91 Millionen Franken geschätzt. Das EJPD kann davon rund 21 Millionen aus bestehenden Mitteln selbst finanzieren. Die für Herbst angekündigte Botschaft wird sich daher auf einen Finanzierungsbedarf von 70 Millionen für die Jahre 2016 bis 2021 beziehen.

Das EJPD hat die Gesamtschau der notwendigen Investitionen beim Dienst ÜPF und bei fedpol unter Einbezug des Lenkungsgremiums Fernmeldeüberwachung (LG FMÜ) von Bund, Kantonen, Staatsanwaltschaften, Polizei und Fernmeldedienstanbietern erstellt. Die Gesamtschau schafft damit Klarheit über die zu erwartenden Kosten, noch während das Parlament über die Revision des BÜPF berät.


Adresse für Rückfragen

Nils Güggi, Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, T +41 58 463 36 21


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-53153.html