Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019

Bern, 28.05.2014 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019 (Kulturbotschaft) eröffnet. Die Kulturbotschaft legt Ziele und Massnahmen fest und bestimmt die Finanzmittel, die den Kulturinstitutionen des Bundes während der vierjährigen Förderperiode zugewiesen werden. Der Bund will seine Kulturpolitik auf drei zentrale Handlungsachsen ausrichten: Kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Zudem will der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessern, um eine kohärente Kulturpolitik auf nationaler Ebene zu erreichen. Zur Umsetzung seiner Kulturpolitik beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von 894.6 Millionen Franken.

Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes fest. Sie beinhaltet die Ziele, Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, der Stiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums.

In seiner zweiten Kulturbotschaft will der Bundesrat Antworten bieten auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich unter anderem aus der Globalisierung, der Digitalisierung oder dem demografischen Wandel ergeben. Der Bund möchte seine Politik auf drei zentrale Handlungsachsen ausrichten: Kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Der Bundesrat verfolgt ausserdem das Ziel einer kohärenten Kulturpolitik auf nationaler Ebene. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessert werden.

Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 894.6 Millionen Franken, was einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von 3,4 Prozent entspricht. Die Geltungsdauer der Kulturbotschaft soll nach dem Vernehmlassungsverfahren um ein Jahr bis 2020 verlängert werden, um eine zeitliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen in anderen Aufgabenbereichen zu erreichen.

Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 19. September 2014 zur Vernehmlassungsvorlage Stellung zu nehmen. Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird die Kulturbotschaft gegen Ende Jahr dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt. Sie soll im 2015 vom Parlament behandelt und auf Januar 2016 in Kraft treten.


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