Bundesrat will System der Standardarbeitskraft in der Landwirtschaft verbessern

Bern, 20.06.2014 - Das System der Standardarbeitskräfte (SAK), das die Arbeiten in der Landwirtschaft mit standardisierten Faktoren bewertet, hat Stärken: Es ist objektiv und anwenderfreundlich. Daneben hat es aber auch Schwachpunkte, wie etwa die schlechte Verständlichkeit für die Landwirte. Zudem bildet es die Wirtschaftlichkeit der Betriebe ungenügend ab. Der Bundesrat will deshalb das bestehende System weiterentwickeln, indem beispielsweise verschiedene landwirtschaftsnahe Tätigkeiten künftig ebenfalls berücksichtigt werden. Er hat am 20. Juni 2014 einen entsprechenden Bericht zu Handen des Parlaments verabschiedet und die Folgearbeiten auf Gesetzes- und Verordnungsstufe in Auftrag gegeben.

Das Parlament hat den Bundesrat im Jahr 2012 beauftragt, das System der Standardarbeitskräfte einer vertieften Prüfung zu unterziehen (Postulat Leo Müller, 12.3906). Der nun vorliegende Bericht zeigt auf, wie das heutige SAK-System funktioniert, welche Stärken und Schwächen es hat und wie es weiterentwickelt werden soll. Der Bericht basiert auf einer umfassenden wissenschaftlichen Evaluation, die gleichzeitig mit dem Bericht publiziert wird. In die Erarbeitung des Berichts wurden die Kantone und agrarpolitische Interessenorganisationen miteinbezogen.

Das SAK-System findet in verschiedenen Bereichen des Landwirtschaftsrechts und - über die Definition des landwirtschaftlichen Gewerbes - auch in anderen Rechtsbereichen wie dem Raumplanungs- oder dem Steuerrecht Anwendung. Das SAK-System ist in diesen Bereichen ein zentrales Element, da es das erste und zuweilen das einzige Kriterium ist, das bestimmt, ob ein Betrieb von einer agrarpolitischen Massnahme profitieren kann oder nicht. Die Anforderungen in den verschiedenen Bereichen sind unterschiedlich, weshalb sich je nach Anwendungsbereich die Stärken und Schwächen des Systems unterscheiden. Eine allgemeine Stärke des SAK-Systems ist, dass es eine hohe Objektivität und Transparenz aufweist. Eine weitere Stärke ist, dass es einfach und mit geringem Aufwand anwendbar ist und zur Berechnung keine zusätzlichen Agrardaten erhoben werden müssen.

Eine Schwäche des Systems liegt im Verständnis des SAK-Begriffs. Das System bildet nicht, wie man verstehen könnte, die effektive Arbeitszeit auf einem Betrieb ab. Es ist vielmehr ein standardisiertes Mass für die Betriebsgrösse, das sich an der Arbeitszeit bei landesüblicher Bewirtschaftung und Mechanisierung orientiert. Die Anlehnung an die Arbeit bedingt, dass die SAK-Faktoren regelmässig an die reale mittlere Entwicklung des Arbeitseinsatzes angepasst werden müssen. Sonst würden die Faktoren mit der Zeit den Arbeitseinsatz in der Landwirtschaft nicht mehr korrekt widerspiegeln und das System würde seine Objektivität verlieren. Weiter hat sich gezeigt, dass das System das wirtschaftliche Potenzial eines Betriebs nur beschränkt abbildet. Dies ist insbesondere ein Manko im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts, bei dem heute die langfristige Existenzfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs ausschliesslich mit den SAK beurteilt wird.

Optimierung des Systems notwendig
In der Evaluation hat sich gezeigt, dass das heutige System mit einigen Weiterentwicklungen und Ergänzungen verbessert werden kann. Für folgende Punkte soll auf Verordnungsstufe eine Anpassung für 2016 erfolgen:

  • Gleichzeitig mit der Anpassung der Faktoren an den technischen Fortschritt, die bis zum Vorliegen des Berichts sistiert wurde, soll die heutige Normarbeitszeit, die der Berechnung der SAK zu Grunde liegt, von 2800 auf 2‘600 Stunden pro Jahr gesenkt werden. Damit soll die Normalarbeitszeit besser mit jener selbständig erwerbender Personen ausserhalb der Landwirtschaft vergleichbar gemacht werden.

  • Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten leisten teilweise einen substanziellen Anteil an das Einkommen und damit an die langfristige Existenzfähigkeit eines Betriebes. Sie sollen deshalb in den Bereichen des Bodenrechts und der Strukturverbesserungsmassnahmen in der Zukunft ebenfalls mit SAK-Zuschlägen berücksichtigt werden.

Für weitergehende Verbesserungen sind mittelfristig Änderungen auf Stufe Gesetz notwendig. Dabei steht der Vorschlag im Vordergrund, die SAK-Faktoren aufgrund eines standardisierten Prozesses regelmässig an die reale Entwicklung des Arbeitszeitbedarfs anzupassen. Damit sollen die Betroffenen Klarheit erhalten, wann und in welchem Ausmass sie mit einer Anpassung der SAK-Faktoren zu rechnen haben. Ebenfalls soll ein weiterer Schritt hin zu einem effektiveren System auch im Bereich des Bodenrechts gemacht werden: Das SAK-System soll hier analog den Strukturverbesserungsmassnahmen mit einer einzelbetrieblichen Prüfung ergänzt werden, um die wirtschaftliche Förderungswürdigkeit festzustellen.


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