Südafrika: Bundesrat hebt Zugangsbeschränkung für Archivakten auf

Bern, 20.06.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Zugangsbeschränkung zu Akten im Zusammenhang mit Kapital- und anderen Exportgeschäften mit Südafrika während der Zeit der Apartheid aufgehoben. Im Jahr 2003 hatte der Bundesrat mit einer provisorischen Archivregelung den Zugang zu solchen Akten im Bundesarchiv eingeschränkt, um zu verhindern, dass namhafte schweizerische Unternehmen, die in Apartheidsammelklagen in den USA involviert waren, verfahrensmässig schlechter gestellt wurden als ausländische Unternehmen.

Der Beschluss des Bundesrates erfolgt gestützt auf umfangreiche Abklärungen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements und mit Vertretern  der Schweizerischen Nationalbank. Diese Abklärungen zu den hängigen Sammelklagen in den USA ergaben, dass sich die Risiken für die schweizerischen Unternehmen deutlich reduziert haben. Der Bundesrat hatte beschlossen, die Archivzugangsbeschränkung mindestens so lange aufrechtzuerhalten, bis das erstinstanzliche Urteil vorliegt. Im Dezember 2013 hat das zuständige Gericht in New York die Sammelklagen gegen die beiden letzten ausländischen Unternehmen abgewiesen. Somit ist wenig wahrscheinlich, dass schweizerische Unternehmen wieder in diese Sammelklagen einbezogen werden.

Angesichts dieser veränderten Risikolage erachtet es der Bundesrat als vertretbar, die Archivregelung vom 16. April 2003 aufzuheben. Die Zugangsbeschränkung zu gewissen im Bundesarchiv lagernden Unterlagen über Kapital- und andere Exportgeschäfte mit Südafrika während der Zeit der Apartheid, die schweizerische Unternehmen namentlich erwähnen, fallen somit weg. Damit unterliegen Akten zu den Beziehungen Schweiz-Südafrika wie Akten zu den Beziehungen der Schweiz mit allen anderen Ländern den üblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Archivierung.


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