Revision der Liquiditätsverordnung für Banken

Bern, 25.06.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Revision der Liquiditätsverordnung (LiqV) beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Die LiqV verlangt von den Banken seit 2012 eine angemessene Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken. Damit konnte erst ein Teil der internationalen Liquiditätsstandards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basler Ausschuss) ins Schweizer Recht überführt werden.

In einem zweiten Schritt werden nun auch die quantitativen Liquiditätsanforderungen entsprechend den internationalen Liquiditätsstandards übernommen. Diese Standards wurden erst im Januar 2013 vom Basler Ausschuss festgelegt.

Konkret wird eine Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity Coverage Ratio [LCR]) eingeführt, die von den Banken genügend qualitativ hochwertige, liquide Vermögenswerte verlangt. Damit soll eine Bank einem Liquiditätsstress, bei dem Kundeneinlagen abgezogen werden oder der Bank die Refinanzierung am Kapitalmarkt erschwert wird, während mindestens 30 Tagen Stand halten können.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Daniel Saameli, Mediensprecher EFD
Tel. +41 58 464 14 07, daniel.saameli@gs-efd.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-53500.html